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BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84 |
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GBO § 53 Abs. 1 Satz 1
Anforderungen an den Inhalt eines Amtswiderspruchs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Grundbuch - Amtswiderspruch ohne Berechtigtennennung - Inhaltliche Unzulässigkeit - Löschung von Amts wegen
Papierfundstellen
- NJW 1985, 3070
- MDR 1985, 920
- DNotZ 1986, 145
- Rpfleger 1985, 189
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 24.01.1962 - V ZR 116/60
Errichtung eines Schulverbands durch konkludentes Handeln der …
Auszug aus BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84
»Ein Amtswiderspruch ohne Nennung des oder der Berechtigten ist inhaltlich unzulässig und von Amts wegen zu löschen (Bestätigung von BGH NJW 1962, 963).«.Es sieht sich jedoch an einer dahingehenden Entscheidung durch das Urteil des Senats vom 24. Januar 1962, V ZR 116/60, LM GBO § 53 Nr. 3 = NJW 1962, 963 = DNotZ 1962, 399 gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Eintragung eines Widerspruchs nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO die Angabe des oder der Widerspruchsberechtigten unerläßlich (Senatsurt. v. 24. Januar 1962, V ZR 116/60, NJW 1962, 963; OLG Hamm OLGZ 1967, 342, 344; KG OLGE 29, 315, 316; KG JFG 6, 318, 319).
- OLG Hamm, 07.06.1978 - 15 W 159/78
Auszug aus BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84
Im übrigen habe die Rechtsprechung (BayObLGZ 1974, 263, 268; OLG Hamm OLGZ 1978, 304, 310) "in den immerhin rechtsähnlichen Fällen, in denen um die Eintragung eines Widerspruchs entweder in direkter oder in entsprechender Anwendung des § 23 Abs. 3 BBauG zur Sicherung eines öffentlich-rechtlichen Verfügungsverbots ersucht wurde", die Eintragung eines Widerspruchsberechtigten für entbehrlich gehalten.Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht für einen Widerspruch nach § 23 Abs. 3 BBauG die Auffassung vertritt, er könne unter besonderen Umständen ausnahmsweise ohne die Bezeichnung eines Widerspruchsberechtigten eingetragen werden (BayObLGZ 1974, 263, 268; zustimmend wohl OLG Hamm OLGZ 1978, 304, 310), läßt sich daraus für den vorliegenden Fall nichts herleiten, ohne daß in diesem Rahmen zu der erwähnten Rechtsprechung Stellung genommen werden muß.
- BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 30/74
Auszug aus BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84
Im übrigen habe die Rechtsprechung (BayObLGZ 1974, 263, 268; OLG Hamm OLGZ 1978, 304, 310) "in den immerhin rechtsähnlichen Fällen, in denen um die Eintragung eines Widerspruchs entweder in direkter oder in entsprechender Anwendung des § 23 Abs. 3 BBauG zur Sicherung eines öffentlich-rechtlichen Verfügungsverbots ersucht wurde", die Eintragung eines Widerspruchsberechtigten für entbehrlich gehalten.Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht für einen Widerspruch nach § 23 Abs. 3 BBauG die Auffassung vertritt, er könne unter besonderen Umständen ausnahmsweise ohne die Bezeichnung eines Widerspruchsberechtigten eingetragen werden (BayObLGZ 1974, 263, 268; zustimmend wohl OLG Hamm OLGZ 1978, 304, 310), läßt sich daraus für den vorliegenden Fall nichts herleiten, ohne daß in diesem Rahmen zu der erwähnten Rechtsprechung Stellung genommen werden muß.
- BayObLG, 20.06.1972 - BReg. 2 Z 37/70
Anforderungen an die Abwicklung nicht mehr bestehender Rechtsträger; …
- BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57
Widerspruch gegen Vormerkung
Auszug aus BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84
Durch die Eintragung eines Amtswiderspruchs nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO soll zwar ein gutgläubiger Erwerb nicht nur im Interesse des wirklichen Rechtsinhabers ausgeschlossen werden, sondern diese Maßnahme dient auch dazu, Schadensersatzansprüchen gegen den Staat vorzubeugen (BGHZ 25, 16, 25). - BGH, 16.04.1975 - V ZB 22/74
Beschwerde gegen Grundbucheintragung
Auszug aus BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84
Zwar hat der Bundesgerichtshof unter den Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 GBO nicht nur über die zur Vorlage führende Rechtsfrage, sondern über die weitere Beschwerde im ganzen zu entscheiden (BGHZ 47, 41, 46; 64, 194, 200). - BGH, 30.01.1967 - V ZB 28/66
Inhalt des Grundbuchvermerks
Auszug aus BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84
Zwar hat der Bundesgerichtshof unter den Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 GBO nicht nur über die zur Vorlage führende Rechtsfrage, sondern über die weitere Beschwerde im ganzen zu entscheiden (BGHZ 47, 41, 46; 64, 194, 200). - BGH, 25.11.1953 - V ZB 15/53
Preußisches Allgemeines Berggesetz
Auszug aus BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84
Insoweit ist die Sache deshalb an das Oberlandesgericht zurückzugeben (BGHZ 11, 104, 120). - BGH, 04.07.1953 - II ZB 9/53
Auszug aus BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84
Unerheblich ist, daß diese der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts entgegenstehende Entscheidung nicht in einer Grundbuchbeschwerdesache, sondern in einem streitigen Prozeßverfahren ergangen ist (vgl. BGH Beschl. v. 4 Juli 1953, II ZB 9/53, LM HGB § 24 Nr. 1;… Horber, GBO 16. Aufl. § 79 Anm. 3 B c).
- BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter
Aufgrund der zulässigen Vorlage darf der nunmehr als Rechtsbeschwerdegericht entscheidende Senat über den gesamten zur Vorlage führenden Verfahrensgegenstand befinden und muß sich nicht darauf beschränken, lediglich die zur Vorlage führende Rechtsfrage zu klären (vgl. Senat, BGHZ 47, 41, 46; 64, 194, 200; Beschl. v. 24. Januar 1985, V ZB 5/84, NJW 1985, 3070, 3071). - BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01
Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des …
Zwar hat der Bundesgerichtshof unter den Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 GBO nicht nur über die zur Vorlage führende Rechtsfrage, sondern über die weiteren Beschwerden im Ganzen zu entscheiden (Senat, BGHZ 47, 41, 46; 64, 194, 200; Beschl. v. 24. Januar 1985, V ZB 5/84, NJW 1985, 3070, 3071).Dies bedeutet aber nur, daß der Bundesgerichtshof den zur Vorlage führenden Verfahrensgegenstand vollständig erledigen muß; seine Entscheidungszuständigkeit erstreckt sich nicht auf einen selbständigen Verfahrensgegenstand, der nur infolge einer Verfahrensverbindung von den vorgelegten weiteren Beschwerden erfaßt wird (Senat, Beschl. v. 26. Januar 1985, V ZB 5/84 aaO;… Meikel/Streck, aaO, § 79 Rdn. 38;… Demharter, aaO, § 79 Rdn. 22).
- OLG Celle, 06.11.2017 - 18 W 57/17
Voraussetzungen der Löschung einer Grundschuld
Wenn ein Notar im Rahmen der vermuteten Vollmacht nach § 15 GBO Beschwerde einlegt, ohne ausdrücklich Angaben zur Person des Beschwerdeführers zu machen, sind grundsätzlich alle Antragsberechtigten als Beschwerdeführer anzusehen, falls sich nicht aus einer ausdrücklichen Angabe oder den Umständen etwas anderes ergibt (BGH, Beschluss vom 24. Januar 1985 - V ZB 5/84 -, in juris, Rn. 17;… Demharter, GBO, 30. Aufl., § 15 Rn. 20 m.w.N.).
- BGH, 18.05.1989 - V ZB 4/89
Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; GbR als Verwalter; Berücksichtigung der …
Da der für den Vollzug der Auflassung bevollmächtigte Urkundsnotar die weitere Beschwerde eingelegt hat, ohne ausdrücklich anzugeben, in wessen Namen er handelt, ist das Rechtsmittel im Namen aller Antragsberechtigten im Sinne des § 15 GBO , also hier der beiden Beteiligten, eingelegt (Senatsbeschl. v. 24. Januar 1985, V ZB 5/84, NJW 1985, 3070, 3071). - BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03
Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der …
Ebensowenig wie es die Aufgabe des Bundesgerichtshofes ist, im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 28 Abs. 3 FGG selbständige weitere Verfahrensgegenstände mitzuerledigen, die nur im Wege einer Verfahrensverbindung von der weiteren Beschwerde erfaßt werden (Senat, Beschl. v. 24. Januar 1985, V ZB 5/84, NJW 1985, 3070, 3071 zu § 79 Abs. 2 GBO), hat er über abtrennbare Teile des Verfahrensgegenstands zu entscheiden, hinsichtlich derer die zur Vorlage verpflichtende Rechtsfrage nach der eigenen Beurteilung des vorlegenden Gerichts unerheblich ist (BGH, Beschl. v. 5. Juli 2000, XII ZB 58/97, NJW 2000, 3712, 3713;… Keidel/Kuntze/ Winkler, aaO, § 28 Rdn. 30).Die Festsetzung des Geschäftswerts, die dem Senat nur obliegt, soweit er über die sofortige weitere Beschwerde eine eigene sachliche Entscheidung trifft (Senat, Beschl. v. 24. Januar 1985, V ZB 5/84, NJW 1985, 3070, 3071), beruht auf § 48 Abs. 3 WEG, § 30 Abs. 2 Satz 1 KostO.
- BGH, 09.12.2022 - V ZR 91/21
Anspruch auf Grundbuchberichtigung als ein gesetzlich besonders behandelter Fall …
Denn auch ein Amtswiderspruch ist auf die Bewilligung desjenigen, dessen wahres Recht durch den Widerspruch geschützt werden soll, nach § 19 GBO zu löschen, weil damit etwaigen Amtshaftungsansprüchen die Grundlage entzogen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Januar 1985 - V ZB 5/84, NJW 1985, 3070, 3071). - BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88
Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers
Der Vorlage steht auch nicht entgegen, daß die Senatsentscheidung, von der das vorlegende Oberlandesgericht abweichen will, nicht in einer Grundbuchsache, sondern in einem streitigen Verfahren ergangen ist (BGH Beschl. v. 4. Juli 1953, II ZB 9/53, MDR 1953, 612, 613 [BGH 04.07.1953 - II ZB 9/53] und Senatsbeschl. v. 24. Januar 1985, V ZB 5/84, NJW 1985, 3070). - BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01
Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG
Die Verfahrenslage ist damit vergleichbar mit der bei Verbindung mehrerer selbständiger Verfahrensgegenstände, bei der vom Bundesgerichtshof ebenfalls nur der zur Vorlage führende Verfahrensgegenstand vollständig zu erledigen ist (vgl. Senat, Beschl. v. 24. Januar 1985, V ZB 5/84, NJW 1985, 3070, 3071). - BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02
Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene …
Ihr steht nicht entgegen, daß eine der Entscheidungen, von denen das vorlegende Gericht abweichen will, nicht in einer Beschwerdesache der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sondern in einem streitigen Prozeßverfahren ergangen ist (vgl. Senat, Beschl. v. 24. Januar 1985, V ZB 5/84, NJW 1985, 3070; Beschl. v. 1. Dezember 1988, V ZB 10/88, NJW 1989, 1093; BGH, Beschl. v. 4. Juli 1953, II ZB 9/53, NJW 1953, 1708). - OLG Nürnberg, 12.07.2021 - 15 W 2283/21
Uneingeschränkte Vertretungsbefugnis des Verwalters für die Abgabe sämtlicher …
Fehlt eine solche Angabe, so sind - sofern sich, wie hier, aus den Umständen nichts anderes ergibt - als Beschwerdeführer alle Antragsberechtigten anzusehen (BGH, Beschluss vom 24.01.1985 - V ZB 5/84 -, juris Rn. 17; BayObLG, Beschluss vom 24.04.1985 - BReg 3 Z 30/85). - OLG Nürnberg, 04.11.2020 - 15 W 3330/20
Ausschlagung eines Vermächtnisses
- OLG Nürnberg, 25.03.2024 - 15 Wx 2176/23
Grundbuchamt, Legitimationswirkung, Alleinerbenstellung, Erlöschen der Vollmacht, …
- BGH, 13.06.2002 - V ZB 31/01
Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des …
- OLG München, 23.12.2019 - 34 Wx 468/19
Löschung eines Nacherbenvermerks
- OLG München, 15.03.2016 - 34 Wx 3/16
Unzulässige Belastung mit mehreren gleichrangigen Vorkaufsrechten ohne …
- BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97
Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins
- OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15
Grundbuchberichtigung bei Ausscheiden eines Gesellschafters
- OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 270/17
Auslegung eines Antrags eines Notars auf Eintragung einer Vormerkung hinsichtlich …
- OLG München, 09.11.2020 - 34 Wx 235/20
Grundbuchverfahren - Nachweis der Vertretungsberechtigung bei einer ausländischen …
- OLG München, 27.03.2017 - 34 Wx 114/14
Anspruch auf Löschung eines Amtswiderspruchs
- BGH, 01.12.2022 - V ZR 91/21
Bestand der gesicherten Forderung unterfällt nicht Schutz des öffentlichen …
- OLG München, 20.11.2015 - 34 Wx 475/14
Auslegung und Umfang einer Vollmacht zum Rangrücktritt
- OLG Hamm, 10.05.2011 - 15 Wx 536/10
Amtswiderspruch bei fehlender Zustimmung
- BGH, 12.05.1999 - V ZB 24/98
Wirksamkeit des Beschlusses des Ministerrats der DDR über Grundsätze und …
- OLG München, 16.12.2004 - 19 U 4075/00
Verwirkung von Erbschaftsansprüchen (hier: Anspruch auf Auskunft und …
- OLG Hamm, 25.08.2005 - 15 W 138/05
Rückauflassungsvormerkung für Übergeber als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB …
- OLG Naumburg, 01.11.2013 - 12 Wx 43/13
Grundbuchverfahren: Verfügungsbefugnis des Grundstückseigentümers nach Löschung …
- OLG Hamm, 08.03.2001 - 15 W 55/01
Wohnungseigentum - Grundbuchberichtigungsanspruch - Eigentumswechsel trotz …
- OLG Köln, 29.11.2010 - 2 Wx 3/10
Anforderungen an Inhalt und Form einer Eintragungsbewilligung durch eine BGB …
- OLG Nürnberg, 05.11.2020 - 15 W 3330/20
Unrichtigkeit eines in das Grundbuch eingetragenen Testamentsvollstreckervermerks
- OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
Grundbuchsache: Anwendbarkeit der Vollziehungsfrist einer einstweiligen Verfügung …
- OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 20 W 213/17
Grundbuch: Ermittlung ausländischen Rechts
- OLG Celle, 13.03.2018 - 18 W 11/18
Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Meinungsäußerung des Grundbuchamts
- BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87
Zustimmung eines Ehegatten zu Verträgen des anderen Ehegatten bei im Güterstand …
- OLG Naumburg, 03.07.2018 - 12 Wx 57/17
Grundbuchsache. Folge der Löschung des Insolvenzvermerks im Grundbuch
- OLG Hamm, 27.10.2015 - 15 W 369/15
Anforderungen an die Darlegung einer Beschränkung der Vollmachtsausübung durch …
- OLG Düsseldorf, 11.03.2015 - 3 Wx 28/14
Rechtsfolgen des Wechsels von Gesellschaftern einer BGB -Gesellschaft …
- OLG Hamm, 19.05.2011 - 15 Wx 536/10
Auslegung der Bewilligung einer Grundschuld hinsichtlich eines Erbbaurechts
- OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 116/98
Gebührenanfall und Geschäftswert bei Löschung einer auf Wohnungseigentum …
- OLG Naumburg, 16.04.2021 - 12 Wx 46/20
Grundbuchverfahren: Notarielle Prüfpflicht hinsichtlich der Zustimmung des …
- OLG Saarbrücken, 09.01.1996 - 5 W 273/95
Auslegung einer Löschungszustimmung
- BayObLG, 22.10.1992 - 3Z BR 86/92
Antrag eines Notars "gemäß § 15 GBO"
- OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 46/03
- OLG Düsseldorf, 08.09.1998 - 10 W 82/98
Haftung der Gläubigerbank für Gebühren der Löschung einer Grundschuld
- OLG Zweibrücken, 01.02.1995 - 3 W 200/95
Auslegung von Grundbucherklärungen
- LG Erfurt, 06.04.2001 - 7 T 123/00
Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung; Nachweis der …
- BayObLG, 18.09.1986 - BReg. 3 Z 120/86
Kostenhaftung bei Vollzugsantrag des Notars
- BayObLG, 18.11.1985 - BReg. 3 Z 54/85
Miteintragung in Gütergemeinschaft